„Jeder Patient schließt zwei Verträge. Einen für die Wohngemeinschaft
Gemeinschaft macht stark
Selbstbestimmung
immer im Blick
Pflegeorganisation
kompetent & professionell
Finanzorganisation
transparent & fair
Selbstbestimmung
Gremium der Selbstbestimmung
Gesetzesvorgaben zum Aufbau und Organisation von Intensiv-Wohngruppen finden sich u.a. im Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG).
Grundsätzliches Merkmal der ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die Selbstbestimmung. Dazu wird ein Gremium der Selbstbestimmung eingesetzt. Jeder Patient bzw. Vertreter hat eine Stimme. Die Mitbestimmung und Sicherung der Selbstbestimmung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Pflege- und Betreuungskräfte können ebenso wie der Vermieter, von den Mitgliedern des Gremiums zu den Sitzungen eingeladen werden. Sie haben aber nur beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.
Auf Wunsch wird eine neutrale Moderation eingesetzt, um das Gremium der Selbstbestimmung aufzubauen und zu unterstützen. Der Moderator unterstützt für einen befristeten Zeitraum und soll dabei helfen, unabhängig vom Pflegedienst, geordnete Strukturen aufzubauen.
Pflegeorganisation
Leben im Netzwerk
Eine sogenannte „ambulant betreute Intensiv-Wohngemeinschaft“ orientiert sich an Merkmalen und Aktivitäten eines Privathaushalts. Er besteht aus einer Vielzahl routinemäßiger Abläufe (Einkaufen, Kochen, Putzen oder aus Spaziergängen, Musik hören, Zeitung lesen und Gesprächen).
Da es sich bei den Bewohnern aber um hilfs- und pflegebedürftige Menschen handelt, orientiert sich die Betreuung und Versorgung an den Lebensgeschichten, den angepassten Interessen und Gewohnheiten des Einzelnen (Aufstehen, Zubettgehen, Frühstücken etc.).
Pflege, Betreuung und Hauswirtschaften werden im Regelfall durch die 24-stündige Versorgung und mit mehreren Intensivpflegekräften sichergestellt. Die Verantwortung für die Erbringung der vereinbarten Versorgungsleistungen liegt bei der jeweiligen Pflegedienstleitung.
Im Netzwerk und im ständigen Austausch mit Haus- und Fachärzten, Kliniken, Therapeuten, mit spezialisierten Dienstleistern von Sachmitteln, mit den Kranken- und Pflegekassen optimieren wir individuelle Versorgungen und realisieren bestmögliche Pflegequalität.
Finanzorganisation
Planung und Kontrolle
Das Leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellt sachlich und leistungsrechtlich ein Leben in der eigenen Häuslichkeit dar. Deshalb stehen für diese Wohnform Leistungen der ambulanten Versorgung zur Verfügung.
Die Pflegekosten für die einzelnen Mieter richten sich nach dem persönlichen Pflegebedarf. Zumeist bestehen Ansprüche aus Pflegeversicherung und Krankenversicherung, die mit der zuständigen Kasse abgerechnet werden.
Zu den anfallenden Kosten gehören Miete für das eigene Zimmer und anteilige Räume und Nebenkosten. Der Mietvertrag enthält die Kostenaufstellungen und weitere Mietbedingungen für das Mietverhältnis.
Zusätzlich fallen Kosten für Verpflegung und Wirtschaftsbedarf an, die vom Gremium der Selbstbestimmung pauschal festgelegt werden. Das Gremium entscheidet ferner über die Organisation (Einkauf, Mehlzeiten, Reinigung).
Kontaktaufnahme Pflegeberatung
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